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VERPACKUNGSLEITLINIE

Diese Verpackungsleitlinie soll Ihnen als allgemeine Hilfestellung dienen. Aufgrund der Vielfalt und Verschiedenartigkeit der Güter, welche in den von Paket.ag beförderten Paketen enthalten sind, ist es nicht möglich, zu jeder einzelnen Ware abschließende Verpackungsvorschläge zu erfassen, denn die Art und Weise der Verpackung muss stets abhängig vom Versandgut, dessen Gewicht und Belastbarkeit gewählt werden!

Dies gilt insbesondere bei der Beförderung durch einen Massen-Paketdienstleister.Um Ihnen eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zum günstigen Preis anbieten zu können, findet die Beförderung der Pakete auf der Straße im Wege des so genannten Sammeltransportes statt. In den Umschlagzentren  und Depots werden darüber hinaus automatisch Bandanlagen zur Sortierung eingesetzt. Dies alles kann erhöhte Belastungen (z. B. in Form von Stößen, Vibrationen etc.) zur Folge haben, so dass eine gute Innen- und Außenverpackung unerlässlich ist.

1. Verpackung

Die Verpackung besteht aus drei wesentlichen Bausteinen: Außenverpackung, Innenverpackung und Verschlussmittel. Eine gute Außenverpackung besteht aus einem Karton aus hochwertiger und nässeresistenter, mindestens zweiwelliger (bei schwereren Transportgütern dreiwelliger) Wellpappe. Diese muss äußerst belastbar sein und insbesondere einen umfassenden Ecken-, Flächen- und Kantenschutz gewährleisten. Gebrauchte Kartons sollten daher nicht verwendet werden, weil sie in den meisten Fällen bereits Verschleißspuren aufweisen und hierdurch nicht mehr die Stabilität einer neuen Kartonage bieten können. Innenverpackung: Innerhalb des Karton sind sämtliche Hohlräume vollständig mit Polstermaterial so auszufüllen, dass die Güter im Paket unverrückbar fixiert sind. Das Polstermaterial ist wiederum nach der Art und Weise des Versandgutes, seinem Gewicht und seiner Belastbarkeit auszuwählen. Bei schwereren und empfindlichen Gütern sind passgenaue Styropor-Formteile zu verwenden. Grundsätzlich muss die Polsterung dazu geeignet sein, dass die Ware im Inneren des Paketes vor Stößen, Druckeinwirkungen und Schwingungen geschützt ist und kein direkter Kontakt zwischen ihr und der Außenverpackung möglich ist. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das Verschlussmittel. Je schwerer oder größer das Paket ist, desto stärker sollte das Verschlussmittel sein. Ein sicherer Verschluss ist zugleich Transportsicherung und Originalitätsnachweis. Das Paket sollte in jedem Fall so verschlossen sein, dass ein Zugriff auf seinen Inhalt nicht möglich ist, ohne entsprechende Spuren zu hinterlassen. Benutzen Sie bitte ein gut haftendes Klebeband (wenn möglich bitte mit Firmenlogo), um die Pakete an allen Seiten gut zu verschließen.

 2. Visuelle Paketkontrolle

Alte Paketaufkleber, Etiketten und Label entfernen! Deren Barcodes enthalten Sortierinformationen, welche zu einer fehlerhaften Sortierung und somit zu Laufzeitverzögerungen führen können.

3. Aufbringung des Paketscheins 

Um eine reibungslose Abwicklung aller Pakete sicherstellen zu können, sind grundsätzlich alle relevanten Paketscheine auf der größten Seite des Paketes aufzubringen. Bitte versenden Sie Ihre Pakete nicht gebündelt, sondern immer einzeln! Dabei ist jedes einzelne Paket mit den notwendigen Paketaufkleber zu versehen. Gebündelte Pakete können während des Transportes z. B. durch Schwingungen gelöst werden. In diesem Fall ist eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Pakete nicht mehr sichergestellt. Der Versand von Paketen über unseren Paketshop ist möglich innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union.Wichtige Informationen auf dem Paketschein:
Genaue Absender- und Empfängeradresse mit Telefonnummern, Kurzbeschreibung des Inhalts, Gewicht, Versanddatum 

4. Maße und Gewicht  

Das maximal zulässige Gurtmaß beträgt (sehe Produktbeschreibung zu einzelnen Produkten). Es errechnet sich aus 2 x Höhe + 2 x Breite + 1 x längste Seite

5. Beförderungsausschluss

Es gelten die Beförderungs-Ausschlüsse gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Paketversand. Nur verpackte und genau adressierte, mit Paketschein versehene Pakete können zur Auslieferung übernommen werden.